Behandlungsplan

Aller Anfang ist schwer, aber den ersten Schritt haben Sie bereits gewagt, indem Sie sich über Psychotherapie informiert haben und sich nun auf meiner Website befinden. Wagen Sie den nächsten Schritt und kontaktieren Sie mich, um ein Erstgespräch in meiner Praxis in der Bergasse in 1090 Wien zu vereinbaren.

Wie fangen wir an?

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem beidseitigen Kennenlernen und ist unverbindlich.

Beim Erstgespräch besprechen wir wichtige Rahmenbedingungen: Sie erzählen mir von Ihren Anliegen und ich gebe Ihnen erste Eindrücke in meine Arbeitsweise. Wir klären all ihre Fragen und besprechen, wie eine mögliche Behandlung aussehen könnte (Ziele, Ablauf sowie Kosten). Dieser Termin dauert 50 Minuten. 

Wie geht es weiter?

Behandlung

Die Beratungs- bzw. Behandlungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Problemstellung bzw. dem Störungsbild ab. 

Die Frequenz der Therapie ist entweder ein- oder zweimal pro Woche und wird zu Beginn der Therapie vereinbart. Es hängt von der Art und Intensität Ihrer Symptomatik, Ihrer Lebenssituation und den gemeinsam vereinbarten Zielen ab.

Ein Kostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen ist möglich.

Termin- & Absageregelung

Die vereinbarten Termine gelten als verbindlich und können bis spätestens 48 Stunden vor Beginn kostenlos abgesagt oder verschoben werden. Andernfalls ist das Honorar für die Stunde zur Gänze zu entrichten. Eine Verlängerung der Sitzung bei Zuspätkommen ist nicht möglich.

Verschwiegenheit

Sie und Ihre Anliegen stehen bei unseren Gesprächen im Mittelpunkt – jeder Gedanke ist erlaubt und wird nicht gewertet. Bei mir finden Sie einen sicheren und geschützten Raum für Sie, Ihre Gedanken, Ihre Gefühle und Ihre Ängste. Alles, was innerhalb der Therapie aufkommt, bleibt in der Therapie. Eine Ausnahme mache ich bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, in Absprache mit Ihnen kontaktiere ich die zuständigen Dienste.

Als Psychologin und Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht (§ 14, Psychologengesetz; § 15 Psychotherapeutengesetz).